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Räum- und Streupflicht auch auf eigenem Grund

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2008/2Die Presse - Recht 2008, 9 Heft 2 v. 8.1.2008

Grundbesitzer müssen den Gehsteig auch dann betreuen, wenn er nicht vor, sondern auf ihrem Grund liegt.

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