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Wenn fünf Höchstrichter über 22,70 Euro urteilen

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2008/244Die Presse - Recht 2008, 35 Heft 28 v. 8.7.2008

WIEN. "De minimis non curat praetor": Um Kleinkram, so sagten die alten Römer frei übersetzt, kümmert sich der Richter nicht. Man merkt, sie kannten die Eigenheiten des österreichischen Justizwesens nicht: Dieses lässt zu, dass ein Senatspräsident und vier Hofräte des Obersten Gerichtshofs über die Zuerkennung von 22,70 Euro entscheiden, und zwar nach Anhörung der Generalprokuratur.

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