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Mehr Pflegegeld für Glasknochen-Patienten

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2008/241Die Presse - Recht 2008, 34 Heft 28 v. 8.7.2008

SOZIALRECHT. Kind erkämpfte vor Gericht eine höhere Pflegestufe.

WIEN (aich). In welche Pflegestufe reiht man ein Kind ein, das an der Glasknochenkrankheit leidet? Und welche Rolle spielt das Faktum, dass man sich als Elternteil auch um gesunde Kinder intensiv kümmern muss? Um diese Fragen drehte sich ein Prozess, der vom Obersten Gerichtshof (10 ObS 13/08x) entschieden wurde.

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