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Vier Augen schauen auf den Asylwerber

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2008/228Die Presse - Recht 2008, 9 Heft 27 v. 1.7.2008

Zwei Richter bei Berufung, aber Asylwerber dürfen nicht mehr zum VwGH: So funktioniert das Verfahren.

WIEN (aich). Seit heute gilt das neue Asylverfahren. Und so so sieht es im Detail aus:

In erster Instanz entscheidet wie schon bisher das Bundesasylamt. Es ist kein Gericht, sondern eine dem Innenministerium unterstellte Behörde.

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