Zwei Richter bei Berufung, aber Asylwerber dürfen nicht mehr zum VwGH: So funktioniert das Verfahren.
WIEN (aich). Seit heute gilt das neue Asylverfahren. Und so so sieht es im Detail aus:
In erster Instanz entscheidet wie schon bisher das Bundesasylamt. Es ist kein Gericht, sondern eine dem Innenministerium unterstellte Behörde.
