AUFHEBUNGSANTRAG. Der VwGH hält den Sicherungsbeitrag für verfassungswidrig.
WIEN (aich). 2006 führte die Ärztekammer einen "Pensionssicherungsbeitrag" ein: Nicht mehr aktive Ärzte sollen ihn leisten, da das aus dem Ärzte-Wohlfahrtsfonds gespeiste Pensionssystem sonst nicht finanzierbar sei.

