WIEN. Mit dem Unterhaltsvorschuss verfolgt der Gesetzgeber ein lobenswertes Ziel: Das Risiko eines Zahlungsverzugs beim Unterhaltsschuldner soll vom unterhaltsberechtigten Kind auf den Bund übergehen. Wegen Problemen in der praktischen Umsetzung sind sich Experten einig, dass eine Novelle des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) dringend notwendig ist. Der vorliegende Entwurf des Justizministeriums – die Begutachtungsfrist endet heute – bedeutet aber eher einen Rück- als einen Fortschritt.

