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Wenn der Eigentümer nur das "nackte Recht" hat

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2008/207Die Presse - Recht 2008, 33 Heft 25 v. 17.6.2008

Wer seine Wohnung einem Fruchtgenuss-Berechtigten überlassen hat, haftet nicht für dessen Handlungen.

WIEN (kom). Der Streit in Familien ist oft besonders intensiv, und auch der Streit unter Nachbarn ist es nicht selten. Wenn aber zwei zerstrittene Brüder Nachbarn sind, dann wird’s richtig brenzlig: zu beobachten im Fall eines Salzburger Brüderpaars, das gemeinsam ein Haus bewohnt und kürzlich den Obersten Gerichtshof beschäftigt hat.

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