WIEN. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erweitert die Möglichkeiten von Wohnungseigentümern, Änderungen am Haus gegen den Willen der anderen Mitbewohner durchzusetzen. Anlass dafür ist der Streit um die Anbringung eines Klimageräts an der Fassade eines Wohnungseigentumshauses in Wien. Obwohl das Gerät gartenseitig im ersten Stock angebracht und fast zur Gänze in einer Nische verborgen war, verweigerten die Mitbewohner dem Ehepaar die Zustimmung.

