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Bonusmeilen aus Dienstreisen stehen primär dem Arbeitgeber zu

RechtspanoramaMMag. Franz J. Heidinger, Mag. Peter UnterhauserDie Presse - Recht 2008/215Die Presse - Recht 2008, 35 Heft 25 v. 17.6.2008

Wer dienstlich viel unterwegs ist, sammelt mitunter erkleckliche Distanzen an Bonusmeilen an. [Clemens Fabry]

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