RechtspanoramaUniv.-Doz. DDr. Alexander EggerDie Presse - Recht 2008/204Die Presse - Recht 2008, 36 Heft 24 v. 10.6.2008
Der EuGH sieht Rot. Wer ein Objektnetz betreibt, beschränkt die Wahlfreiheit seiner Abnehmer. Das beschneidet die Interessen der Stromverbraucher. [AP/Michael Sohn]