Österreich legte dem EuGH Argumente gegen eine Öffnung des Notariats vor.
WIEN (aich). Auch bei den Notaren gibt es eine Debatte rund um die EU-Freizügigkeit. Ausgelöst wurde sie von der EU-Kommission. Brüssel verklagte sechs Staaten (Österreich, Deutschland, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Griechenland), weil sie nur eigenen Staatsbürgern den Weg zum Notariatsberuf ermöglichen. Darin sieht die Kommission eine Diskriminierung anderer EU-Bürger.

