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Mahn-Kosten müssen transparent sein

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2008/152Die Presse - Recht 2008, 16 Heft 18 v. 29.4.2008

VERBRAUCHERRECHT. Bloßer Verweis auf die Inkassoverordnung ist zu wenig, befindet der OGH.

WIEN (go). Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einer aktuellen Entscheidung (5 Ob 247/07w) klargestellt, dass Inkassobüros nicht in Bausch und Bogen auf die Inkassoverordnung verweisen dürfen, wenn sie säumigen Schuldnern die Kosten des Mahnverfahrens übertragen.

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