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Wurzeln im 17. Jahrhundert

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2008/146Die Presse - Recht 2008, 13 Heft 18 v. 29.4.2008

Grundrechte garantieren jedem Bürger Ansprüche gegenüber seinem Staat. Manche Grundrechte gewähren Schutz (etwa vor Einengung der persönlichen Freiheit), andere gewähren aktive Rechte (zum Beispiel das Wahlrecht). Der Gedanke der Grundrechte entwickelte sich im 17. Jahrhundert in England. Ein Meilenstein war aber die Unabhängigkeitserklärung der USA 1776, in der zum ersten Mal im Gründungsdokument eines Staates unveräußerliche Menschenrechte verbrieft wurden.

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