WIEN. Als Spaltpilz der beiden Regierungsparteien erweist sich derzeit auch die Frage des Weisungsrechts. Soll als letzte Instanz die Justizministerin mitreden dürfen oder nicht? Während die SPÖ etwa die neu eingerichtete Anti-Korruptions-Staatsanwaltschaft, die 2009 ihre Arbeit aufnehmen wird, gerne weisungsfrei gestellt hätte, kam das für die ÖVP nicht in Frage. Kleinster gemeinsamer Nenner, der es bis zur gesetzlichen Verankerung geschafft hat, ist die Regelung, wonach in berichtspflichtigen Fällen (z. B. wegen erhöhten öffentlichen Interesses) alle Weisungen dem Gerichtsakt beizulegen sind. Bisher war nur das Schriftlichkeitsgebot für Weisungen normiert. Darüber hinaus ist über Einstellungen fortan dem Parlament Bericht zu erstatten.

