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Bummelstudent gibt Gas, Vater zahlt

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2008/118Die Presse - Recht 2008, 9 Heft 15 v. 8.4.2008

WIEN. Sein Sohn studiere nicht mehr ernsthaft und zielstrebig und habe somit seinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen verloren: Mit diesem Argument wollte ein unterhaltspflichtiger Vater jede weitere Zahlungspflicht in Richtung seines Sohnes abwenden, der bei der Exfrau lebt. Doch so einfach kann er es sich nicht machen: Auch wenn der Junior streckenweise etwas gebummelt hat, muss der Vater für seine Lebenshaltungskosten aufkommen.

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