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Hohe Strafe für vergessliche Schenker

RechtspanoramaOliver GrimmDie Presse - Recht 2008/110Die Presse - Recht 2008, 10 Heft 13 v. 25.3.2008

WIEN. Ganz dezent schiebt sich der Absatz in den siebenseitigen Entwurf für das "Schenkungsmeldegesetz 2008", den Finanzminister Wilhelm Molterer (ÖVP) vergangenen Donnerstag in Begutachtung gegeben hat. "Einer Finanzordnungswidrigkeit", so lautet der künftig ins Finanzstrafgesetz (FinStrG) einzufügende § 49a Absatz 1, "macht sich schuldig, wer es vorsätzlich unterlässt, die gemäß § 121a Bundesabgabenordnung anzeigepflichtigen Vorgänge anzuzeigen." Damit sind Schenkungen gemeint, die bekanntlich ab dem 1. August 2008 in Österreich steuerfrei sein werden.

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