vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beichtgeheimnis absolut geschützt

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2008/103Die Presse - Recht 2008, 7 Heft 13 v. 25.3.2008

Was einem Geistlichen anvertraut wurde, kann nicht geknackt werden.

Die geistliche Amtsverschwiegenheit ist geschützt, sie darf bei sonstiger Nichtigkeit nicht umgangen werden." Bei der Beichte von Christen, generell bei Informationen, die Geistlichen einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgemeinschaft "unter dem Siegel geistlicher Amtsverschwiegenheit" anvertraut wurden, kennt die Strafprozessordnung keine Durchbrechung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!