Was einem Geistlichen anvertraut wurde, kann nicht geknackt werden.
Die geistliche Amtsverschwiegenheit ist geschützt, sie darf bei sonstiger Nichtigkeit nicht umgangen werden." Bei der Beichte von Christen, generell bei Informationen, die Geistlichen einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgemeinschaft "unter dem Siegel geistlicher Amtsverschwiegenheit" anvertraut wurden, kennt die Strafprozessordnung keine Durchbrechung.

