vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Funksignal als Schlüssel: Versicherung muss zahlen

RechtspanoramaMag. Stephan M. NovotnyDie Presse - Recht 2008/92Die Presse - Recht 2008, 11 Heft 12 v. 18.3.2008

WIEN. Viele moderne Tore oder Türen lassen sich mittels Funkfernbedienung öffnen. Das ist für den Benutzer überaus praktisch, weil man beispielsweise im Fahrzeug verbleiben kann, ohne aussteigen zu müssen. Die Technik bietet aber auch einige Risiken, da die Funk- oder Ultraschallwellen leicht durch Verbrecher abgehört und aufgezeichnet werden können und so das Tor bzw. die Tür geöffnet werden kann. Greift nun bei einem Einbruchsdiebstahl mittels eines falschen Ultraschallöffners die Haushaltsversicherung? Mit dieser Frage musste sich der Oberste Gerichtshof kürzlich befassen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!