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Experten: Nach der Erbschaftsfällt die Schenkungssteuer

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2007/41Die Presse - Recht 2007, 6 Heft 9 v. 26.2.2007

Bargeld vererben oder schenken ist teurer als ein Grundstück gleichen Werts zu übertragen.

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