MEDIENRECHT. Verurteilter Ex-Bankier durfte abgebildet werden.
WIEN (red.). Der Oberste Gerichtshof nimmt bei Entscheidungen zur Medienfreiheit verstärkt Bezug auf die Judikatur aus Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält die Freiheit der Medien traditionell sehr hoch. Das bekam nun auch ein in Österreich verurteilter Ex-Bankier zu spüren, der seine Haftstrafe mittlerweile verbüßt hat und bedingt entlassen wurde.

