Der Artikel im Rechtspanorama vom 4. 12. von Herrn Herzeg ist (ohne dessen Zutun, Anm.) mit einem Foto eines Plakats und folgender Bildunterschrift illustriert: "Jus ist nicht mehr zwangsläufig eine Voraussetzung für den Anwaltsberuf. Ein mindestens vierjähriges wirtschaftsrechtliches Studium kann auch passen." Und auf dem Plakat, das abgebildet ist, steht: "Jus studieren?"

