UWG-REFORM. Morgen, Mittwoch, treten neue Regeln für die Werbung in Kraft.
WIEN (red.). In Werbeeinschaltungen jedweder Form sind Preise für Verbraucher in Zukunft immer als Bruttobeträge anzugeben. Das ist eine der Neuerungen, die eine am Mittwoch in Kraft tretende Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bringt. Das Herausrechnen einzelner Abgaben und Zuschläge wird damit unzulässig, selbst wenn sie an anderer Stelle angeführt sind.

