vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtstipp

RechtspanoramaRegina ReiterDie Presse - Recht 2007/302Die Presse - Recht 2007, 11 Heft 50 v. 11.12.2007

Einige Tipps zum Umgang von Aufsichtsräten/Prüfungsausschüssen und Abschlussprüfern miteinander:

Laden Sie den Abschlussprüfer schon vor Ende des zu prüfenden Geschäftsjahres zu Sitzungen ein.Besprechen Sie mit dem Abschlussprüfer dessen Prüfungsstrategie, Schwerpunkte und kritische Bereiche bereits zu Beginn seiner Tätigkeit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!