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Weniger Haft durch rasches Verfahren?

RechtspanoramaHedwig SchussDie Presse - Recht 2007/293Die Presse - Recht 2007, 11 Heft 49 v. 4.12.2007

WIEN. Speziell ausländische Verdächtige verschwinden rascher in Untersuchungshaft, weil ihnen mehr als anderen der Verdacht anhaftet, sich andernfalls aus dem Staub zu machen. Dass aber Menschen mehrere Monate ein Dasein als Untersuchungshäftlinge fristen, um dann nur eine bedingte Strafe auszufassen, sei gleichermaßen unnötig wie ineffizient.

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