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Rotes Kreuz auf der Überholspur

RechtspanoramaDr. Gerhard StrejcekDie Presse - Recht 2007/290Die Presse - Recht 2007, 13 Heft 48 v. 27.11.2007

WIEN. Wer einen Verkehrsunfall mit Personenschaden erleidet oder eine Nacht auf der Außenringautobahn im Schneechaos festsitzt, weiß die Hilfe eines Rettungsdienstes zu schätzen, wie des Arbeiter-Samariter-Bundes Österreich, der Johanniter-Unfallhilfe, des Malteser-Hospitaldienstes oder des österreichweit tätigen Roten Kreuzes. Den Betroffenen ist es in aller Regel gleichgültig, welcher Organisation die Helfer angehören. Wichtig ist rasche und effiziente Notfallhilfe, für Eifersüchteleien fehlt das Verständnis. Unlängst ließ ein Fall in Niederösterreich aufhorchen, bei dem eine lokale Rettungseinrichtung mangels Einbeziehung in das Landes-Funknetz nicht an den Unfallort im selben Ort gelotst wurde, wodurch wertvolle Zeit verstrich. Hier werden sich die Verantwortlichen der Optimierung der Rettungseinsätze widmen müssen.

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