WIEN. Auch juristische Feinheiten können emotional diskutiert werden – das zeigte sich vorige Woche bei der im Rahmen der Diskussions-Reihe "Rechtspanorama am Juridicum" veranstalteten Debatte zum Thema "Strafrichter als Grundrechtsschützer". Hintergrund war eine im August ergangene bahnbrechende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zum Fall eines im Jahr 1989 wegen des (inzwischen aufgehobenen) Homosexuellen-Paragrafen verurteilten Mannes. Dabei weitete der OGH den Grundrechtsschutz aus. Das Höchstgericht entschied, dass eine Erneuerung des Strafverfahrens angeordnet werden kann – und zwar auch ohne eine zuvor ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die im Gesetz eigentlich wörtlich verlangt wird (s. den Wortlaut der Bestimmung im Info-Kasten rechts unten). Der OGH argumentierte damit, dass eine Rechtslücke vorliegt – auch ohne den Umweg über den EGMR könne er einen Grundrechtsverstoß attestieren.

