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Mieter musste ausmalen: AK kritisiert Urteil des OGH

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2007/283Die Presse - Recht 2007, 13 Heft 47 v. 20.11.2007

MIETRECHT. Arbeiterkammer-Experte findet Entscheidung absurd.

WIEN (kom.). Der "Presse"-Bericht über ein neues Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), mit dem die vertragliche Verpflichtung eines Mieters bestätigt wurde, anlässlich des Auszugs neu ausmalen zu lassen, ruft nun die Arbeiterkammer (AK) auf den Plan: Die Entscheidung sei "absurd" und passe "hinten und vorne nicht zusammen", sagt AK-Wohnrechtsexperte Walter Rosifka zur "Presse".

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