Teilzeitarbeit neu
Am 1. Jänner 2008 tritt eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes in Kraft. Die Arbeitszeit von Teilzeitarbeitskräften darf ab diesem Zeitpunkt nur noch schriftlich geändert werden. Wird sie überschritten, gebührt dem Arbeitnehmer ein Lohnzuschlag von 25 Prozent. Wird die überschüssige Zeit aber binnen drei Monaten durch Zeitausgleich abgebaut, entfällt der Anspruch auf mehr Lohn. Dieser Zeitraum ist mit dem Arbeitnehmer festzulegen.

