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"Später getrunken", zu spät behauptet

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2007/252Die Presse - Recht 2007, 11 Heft 44 v. 30.10.2007

WIEN. Autofahrer, die nicht direkt vom Lenkrad weg, sondern erst einige Zeit nach der Fahrt einen positiven Alkotest ablegen, verantworten sich vor der Polizei gerne so: Sie hätten erst getrunken, nachdem sie das Auto abgestellt hätten. Zu dieser Sorte Fahrer gehört auch ein Herr, der am Abend des 8. November 2003 einen Unfall verursacht hatte und nach seiner Ankunft zu Hause überprüft wurde. Wie schon der Unabhängige Verwaltungssenat in Tirol nimmt ihm nun auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nicht ab, dass er während der Fahrt noch nicht alkoholisiert gewesen sei.

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