WIEN. Die Regelung im Kraftfahrzeuggesetz, wonach man auch tagsüber mit Licht zu fahren hat, ist noch nicht erloschen. Und schon mehren sich die Fälle, in denen Lenker, die ohne Licht erwischt wurden, dennoch keine Strafe zahlen wollen.
WIEN. Die Regelung im Kraftfahrzeuggesetz, wonach man auch tagsüber mit Licht zu fahren hat, ist noch nicht erloschen. Und schon mehren sich die Fälle, in denen Lenker, die ohne Licht erwischt wurden, dennoch keine Strafe zahlen wollen.
