vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Noch gilt das Gesetz Gestrafte begehren auf

RechtspanoramaHedwig SchussDie Presse - Recht 2007/249Die Presse - Recht 2007, 13 Heft 43 v. 23.10.2007

WIEN. Die Regelung im Kraftfahrzeuggesetz, wonach man auch tagsüber mit Licht zu fahren hat, ist noch nicht erloschen. Und schon mehren sich die Fälle, in denen Lenker, die ohne Licht erwischt wurden, dennoch keine Strafe zahlen wollen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!