WIEN. Ende 1994 beschäftigte der "Fall Poigenfürst" die Medien. Zur Erinnerung: Der ärztliche Leiter des Unfallkrankenhauses (Lorenz Böhler) in Wien Prim. Dr. Poigenfürst setzte sich über die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes hinweg und sollte zunächst von seinem Dienstgeber (AUVA) deswegen gekündigt werden. (Die Kündigung war eine relativ glimpfliche Sanktion verglichen mit einer Entlassung wegen beharrlicher Nichtbefolgung einer gesetzmäßigen Weisung). Dies löste in den Medien einen Sturm der Entrüstung aus, die Poigenfürst zujubelten und zu einem Image verholfen, das einem Freiheitshelden wie Andreas Hofer nahe kam. Unter dem tosenden Beifall der veröffentlichten Meinung wurde dieser Fall zu einer Niederlage für den Rechtsstaat Österreich, indem der Sozialminister, Hesoun, der für die Einhaltung des AZG zuständig war, die rechtswidrige Weisung erteilte, gegenüber Poigenfürst keine Sanktion zu ergreifen. Mayer/Tomandl haben unter dem Titel "Der misshandelte Rechtsstaat" die Details dargestellt (1995).

