WIEN. Ältere und behinderte Menschen erfahren durch die Gesetzgebung besonderen Kündigungsschutz. Meist bleibt es jedoch unbeachtet, dass dieser Schutz zur Unvermittelbarkeit der Arbeitskräfte führen kann.
WIEN. Ältere und behinderte Menschen erfahren durch die Gesetzgebung besonderen Kündigungsschutz. Meist bleibt es jedoch unbeachtet, dass dieser Schutz zur Unvermittelbarkeit der Arbeitskräfte führen kann.
