WIEN. Die Hochschülerschaft hat bei ihrem Kampf gegen die Studiengebühren einen Rückschlag erlitten. Der Oberste Gerichtshof hat in letzter Instanz die von der ÖH unterstützte Klage eines Grazer Medizinstudenten gegen die Medizinische Universität Graz abgewiesen; der Student hatte die Studiengebühr zurückverlangt und Ersatz wegen des Verdienstentgangs gefordert, den er durch Verzögerungen an der überfüllten Universität erleiden würde. Wie der OGH nun bestätigte, kann die Universität deshalb keinesfalls belangt werden (1 Ob 142/07z). Ob die ebenfalls beklagte Republik unter dem Titel der Amtshaftung in Anspruch genommen werden kann, ist aber noch offen.

