NEW YORK/WIEN. Während der Großteil der in Vorbereitung stehenden großen Verfassungsnovelle weitgehend auf der konsensuellen Erbschaft des gescheiterten Verfassungskonvents beruht, enthält sie auch eine neue, äußerst kontroverse Idee: die Einführung eines "Justizanwalts" zur Bekämpfung von Missständen in der Gerichtsbarkeit. Er ist weitgehend der Volksanwaltschaft nachgebildet. Betroffene können bei ihm "Beschwerde" einlegen, er hat Prüfungsrecht und -pflicht, kann Empfehlungen erteilen, Maßnahmen der Dienstaufsicht anregen, Disziplinaranzeige erstatten, Fristsetzungsanträge stellen und das Recht zur Ablehnung von Richtern ausüben. Eine solche Einrichtung ist rechtspolitisch nicht empfehlenswert.

