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"Verstoßung" der Frau zählt nicht als Scheidung

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2007/11Die Presse - Recht 2007, 7 Heft 3 v. 15.1.2007

MUSLIME. Der Oberste Gerichtshof lehnt die Anerkennung einer "Talaq" nach islamischem Recht ab.

WIEN (kom). Scheidungswillige Muslime können sich in Österreich nicht darauf berufen, in ihrer früheren Heimat ihre Frau erfolgreich "verstoßen" zu haben. Der Oberste Gerichtshof lehnt es ab, eine einseitige Verstoßung der Frau (Talaq) nach muslimischem Recht als Scheidung anzuerkennen, selbst wenn sie in Pakistan von einem Gericht gebilligt wurde.

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