BRÜSSEL/LUXEMBURG. Die Vertraulichkeit von Anwaltskorrespondenz gehört zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts. Das Europäische Gericht erster Instanz hat sich vorige Woche erneut mit dieser Thematik befasst. Mit seinem Urteil vom 17. September (verbundene Rs. T-125/03, T-253/03) betont das Gericht erneut, dass nur selbstständige Rechtsanwälte, aber keine "unternehmensangehörigen Juristen" (In-House-Juristen) Vertraulichkeitsschutz für ihre Korrespondenz genießen.

