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Wiedergutmachung statt Strafe

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2007/205Die Presse - Recht 2007, 10 Heft 38 v. 18.9.2007

Etwa 50.000 Fälle im Jahr werden mit Diversion beendet.

WIEN (hes). Die Diversion ist eine Möglichkeit, ein gerichtliches Strafverfahren ohne Schuldspruch zu beenden. Seit der Strafprozessnovelle 1999, die mit Jänner 2000 in Kraft trat, werden in Österreich jährlich mehr als 40.000 Diversionsentscheidungen gefällt. Im Jahr 2005 wurde ein solches Ergebnis 55.318mal angeboten; in 49.176 Fällen kam es tatsächlich zu einer diversionellen Erledigung.

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