Rechtstipp. STEUERRECHT. Excel-Aufzeichnungen über private Fahrten bringen Probleme.
INNSBRUCK/WIEN (go). Viele Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern Firmenautos nicht nur für beruflich bedingte Fahrten zur Verfügung, sondern auch zum privaten Gebrauch. Dieser "Sachbezug" ist zu versteuern.

