RechtspanoramaRA Mag. Augustin TschernitzDie Presse - Recht 2007/200Die Presse - Recht 2007, 9 Heft 38 v. 18.9.2007
WIEN. Wer an einem helllichten Tag ohne Licht fährt, darf schon jetzt nicht bestraft werden. Das hat der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Wien entschieden, noch ehe die von der Koalition bisher nur angekündigte Straffreiheit Gesetz geworden ist.