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Keine Bilanz gelegt: Harte Strafe

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2007/181Die Presse - Recht 2007, 28 Heft 34 v. 21.8.2007

WIEN. Eine beharrliche Verletzung der Pflicht, Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften offenzulegen, kann teuer kommen. Der Oberste Gerichtshof hat die mit 21.600 Euro bemessene Zwangsstrafe gegen die Geschäftsführerin einer GmbH bestätigt, die seit ihrer Gründung im Jahr 1995 noch nie einen Jahresabschluss beim Firmenbuchgericht eingereicht hatte.

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