WIEN. Eine beharrliche Verletzung der Pflicht, Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften offenzulegen, kann teuer kommen. Der Oberste Gerichtshof hat die mit 21.600 Euro bemessene Zwangsstrafe gegen die Geschäftsführerin einer GmbH bestätigt, die seit ihrer Gründung im Jahr 1995 noch nie einen Jahresabschluss beim Firmenbuchgericht eingereicht hatte.

