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OGH erweitert Schutz der Grundrechte

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2007/176Die Presse - Recht 2007, 32 Heft 33 v. 14.8.2007

STRAFJUSTIZ. Der Oberste Gerichtshof will künftig über den Bereich der persönlichen Freiheit hinaus Strafverfahren neu aufrollen lassen – auch zum Schutz der Meinungsfreiheit.

WIEN (hes). "Man kann hier ohne Übertreibung von einem Meilenstein sprechen." Walter Berka, Professor für Verwaltungs- und Verfassungsrecht an der Uni Salzburg und Medienrechtsexperte, hält die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs für "bemerkenswert".

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