STRAFJUSTIZ. Der Oberste Gerichtshof will künftig über den Bereich der persönlichen Freiheit hinaus Strafverfahren neu aufrollen lassen – auch zum Schutz der Meinungsfreiheit.
WIEN (hes). "Man kann hier ohne Übertreibung von einem Meilenstein sprechen." Walter Berka, Professor für Verwaltungs- und Verfassungsrecht an der Uni Salzburg und Medienrechtsexperte, hält die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs für "bemerkenswert".

