WIEN. Das Justizministerium arbeitet an einer Reform des Berufsrechts für Rechtsanwälte und Notare. Wichtigster Anlass ist das Universitätsrecht, das den Hochschulen größere Autonomie bei der Gestaltung ihrer Studien eingeräumt hat. Die "Zurücklegung des rechtswissenschaftlichen Diplomstudiums nach dem Bundesgesetz vom 2. März 1978, BGBl. Nr. 140", auf das die Rechtsanwaltsordnung nicht ganz taufrisch verweist, kann nicht Voraussetzung zum Anwaltsberuf bleiben.

