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Eurofighter: Bekannte und übersehene Ausstiegsrisken

RechtspanoramaHelmut KoziolDie Presse - Recht 2007/163Die Presse - Recht 2007, 28 Heft 28 v. 10.7.2007

WIEN. Im Gutachten für den U-Ausschuss vom 2. Juli beurteilen Josef Aicher, Andreas Kletecka und Heinz Mayer einen Rücktritt wegen Verletzung der "Verhaltensregeln" zurückhaltend und sprechen vom "erheblichen Prozessrisiko". Zusammenfassend sei "festzuhalten, dass die Gutachter zwar gute Gründe für einen berechtigten Rücktritt vom Eurofighter-KV (Kaufvertrag, Anm.) sehen. Würde die Republik den Rücktritt erklären, ist ein langwieriger gerichtlicher Rechtsstreit absehbar, in welchem die Republik auch ein nicht zu vernachlässigendes Prozessrisiko zu tragen hätte." Eine solche Einschätzung – die weitgehend meiner entspricht – führt üblicherweise zu Vergleichsverhandlungen; die Gutachter zeigen insofern auch keinen anderen Weg auf.

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