Die Arbeiterkammer hat auch im zweiten Verbandsprozess wegen unzulässiger Klauseln in Mietverträgen einen beachtlichen Erfolg errungen: Der 1. Senat des OGH (1 Ob 264/06k) verbietet auch bei voller Anwendung des MRG eindeutig, wenn auch mit rechtsdogmatisch reflexionswürdiger Begründung, Erhaltungspflichten auf Verbraucher zu überwälzen.

