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Von Bildschirmdiagonale bis zur Hooligan-Benimm-Stunde

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2007/131Die Presse - Recht 2007, 11 Heft 24 v. 12.6.2007

1 Ab wann wird bei Public Viewing eine Uefa-Lizenz fällig?

Zum Public Viewing (gemeinschaftliches Verfolgen der Übertragung von Großereignissen auf Leinwänden) hat die Uefa klare Regeln festgelegt. Bei Bildschirm- oder Leinwandgrößen von bis zu drei Metern Diagonale ist keine Uefa-Lizenz erforderlich. Bei kommerziell orientierten Veranstaltungen mit Leinwandgrößen von mehr als drei Metern (etwa, wenn Eintritt verlangt wird oder aber Sponsoren eingebunden werden) sind Lizenzgebühren zu begleichen. Der Tarif beträgt dann sechs Euro pro Quadratmeter Bildschirmfläche und Spiel. Lizenzwerber können ihre Anfrage ab Sommer 2007 im Internet registrieren.

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