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25 Euro Ersparnis im Streit um den Unterhalt

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2007/120Die Presse - Recht 2007, 13 Heft 23 v. 5.6.2007

Ein Urteil des Landesgerichts Eisenstadt erweitert den Umfang der Verfahrenshilfe.

WIEN (hes). Eine Erleichterung für die Fälle, in welchen Kinder den Unterhalt unter Verfahrenshilfe exekutiv eintreiben müssen, brachte jetzt ein Urteil des Landesgerichts Eisenstadt. Konkret geht es um 25 Euro, die nach Ansicht des Drei-Richter-Senats in solchen Fällen nicht von der betreibenden Partei entrichtet werden müssen, sondern vom Staat.

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