Ein Urteil des Landesgerichts Eisenstadt erweitert den Umfang der Verfahrenshilfe.
WIEN (hes). Eine Erleichterung für die Fälle, in welchen Kinder den Unterhalt unter Verfahrenshilfe exekutiv eintreiben müssen, brachte jetzt ein Urteil des Landesgerichts Eisenstadt. Konkret geht es um 25 Euro, die nach Ansicht des Drei-Richter-Senats in solchen Fällen nicht von der betreibenden Partei entrichtet werden müssen, sondern vom Staat.

