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Bei Neuwagen hört sich Reparatur auf

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2007/109Die Presse - Recht 2007, 7 Heft 22 v. 29.5.2007

WIEN. Was tun, wenn das eigene Auto bei einem Unfall demoliert wird, und zwar so, dass eine gegnerische Versicherung für den Schaden aufkommt: reparieren lassen? den Zeitwert minus Restwert verlangen? Diese Frage stellt sich regelmäßig dann, wenn ein Auto schwer beschädigt wird. In einer seiner selten gewordenen Entscheidungen zum Pkw-Sachschaden hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun eine dritte Antwort gefunden: Ein kaum gebrauchter Neuwagen kann durch einen Neuwagen ersetzt werden. Abgesehen von der glücklosen Klägerin, die sich im Recht wähnte, sich für die Reparatur zu entscheiden, und jetzt kräftig draufzahlt, wird dem Geschädigten dadurch nichts genommen; der Schädiger und seine Versicherung aber zahlen nicht mehr, als von ihnen billigerweise verlangt werden kann.

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