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Ö-Normsetzung statt Gesetzgebung

RechtspanoramaDDr. Hermann WenuschDie Presse - Recht 2007/112Die Presse - Recht 2007, 8 Heft 22 v. 29.5.2007

WIEN. Der Verfassungsgerichtshof setzt die Vergabe öffentlicher Aufträge der Gefahr aus, überholten Regeln zu unterliegen. Der Gerichtshof hat einen Antrag der staatlichen Straßenbaugesellschaft Asfinag abgewiesen, die eine unzulässige Übertragung von Aufgaben des Gesetzgebers ans Österreichische Normungsinstitut geortet hatte. So können Normen Verbindlichkeit erlangen, von denen nicht garantiert ist, dass sie allgemein anerkannt sind.

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