WIEN. Der Verfassungsgerichtshof setzt die Vergabe öffentlicher Aufträge der Gefahr aus, überholten Regeln zu unterliegen. Der Gerichtshof hat einen Antrag der staatlichen Straßenbaugesellschaft Asfinag abgewiesen, die eine unzulässige Übertragung von Aufgaben des Gesetzgebers ans Österreichische Normungsinstitut geortet hatte. So können Normen Verbindlichkeit erlangen, von denen nicht garantiert ist, dass sie allgemein anerkannt sind.

